Ihre Bewerbung

für die Ausbildung bei uns

Ihre Bewerbung für einen Ausbildungsplatz bei den Kita-Eigenbetrieben von Berlin

Hier geht’s zur Online-Bewerbung für die Ausbildung bei den Kita-Eigenbetrieben.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt in mehreren Schritten. Die Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Formular möglich. Dieses ist nur während des Bewerbungszeitraums freigeschaltet.

Sie können sich noch für die Ausbildung bei den Kita-Eigenbetrieben mit Beginn ab 1. Februar 2025 bewerben, es gibt noch freie Schul- und Praxisplätze!

Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu informieren und bereiten Sie bitte Ihre Unterlagen zum Upload vor.

Schritte im Bewerbungsverfahren

INFO-VERANSTALTUNG

Die Infoveranstaltungen
am 20. und 28. Februar 2023
in der Pro Inklusio – Fachschule
sind leider bereits ausgebucht.

Besuchen Sie uns auf dem Berlin-Tag!

Möchten Sie sich persönlich informieren?
Lernen Sie das gesamte Berufsfeld für Pädagog*innen in Berlin kennen – auf Deutschlands größter Berufsinformationsmesse im Bildungsbereich!

Am 11. März 2023 von 9:00  – 15:30 Uhr  in der Station Berlin am U-Bahnhof Gleisdreieck.
Der Eintritt ist kostenlos, bitte registrieren!

Unser Bewerbungsverfahren besteht aus den folgenden fünf Schritten:

Bewerbung über unsere Website

Beachten Sie bitte, dass wir Bewerbungen ausschließlich über unser Online-Bewerbungssystem annehmen.

Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Anschreiben und vollständigen Lebenslauf
  • Schulzeugnisse
  • Ausbildungsnachweise bzw. Hochschulzeugnisse
  • Arbeits- und Beschäftigungsnachweise
  • Nachweis bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Härtefallregelung

Nach dem Versand Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatische Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Prüfung der eingegangenen Unterlagen und Auswahlverfahren

Wir prüfen Ihre Unterlagen und orientieren uns dabei an den Vorschriften der Sozialpädagogikverordnung (SozPädVO).

Achtung:
Um am Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens über einen Mittleren Schulabschluss verfügen. Ausnahmeregelungen sind bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu beantragen und schriftlich einzureichen.

Bewerbungstag

Nach Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen werden wir zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Dies kann in Form eines Telefonats oder per E-Mail geschehen. Wir bitten Sie von Anfragen abzusehen.
Im nächsten Schritt laden wir Sie zu einem Bewerbungstag an unserer Pro Inklusio – Fachschule für Sozialpädagogik ein. Bitte halten Sie sich dafür einen ganzen Tag frei.

Achtung:
Wenn Sie keine E-Mail in Ihrem Posteingang finden können, überprüfen Sie bitte Ihren Spam- / Junk-Eingang.

Hospitation

Haben Sie den Bewerbungstag bestanden, können Sie die künftigen Ausbildungsstätten näher kennenlernen und einen Einblick in die Arbeit und Pädagogik einer Kita erhalten. Zudem können die Kolleg*innen erkennen, ob Sie zur Einrichtung und zur Konzeption passen. Dies erfolgt anhand einer ein- bis zweitägigen Hospitation in einer Kindertagesstätte.

Im Anschluss werden Sie von den Kita-Eigenbetrieben über das Ergebnis der Hospitation informiert und ggf. zu einem kurzen Vorstellungsgespräch beim Träger eingeladen.

Vertragsabschluss

Nach erfolgreicher Hospitation werden Sie in die Geschäftsstelle des Kita-Eigenbetriebes zu Vertragsabschlussgesprächen eingeladen.

Haben Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren lesen Sie bitte zunächst aufmerksam unsere FAQs.
Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen mit den dazugehörigen Antworten.

Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer Bewerbung?

Wenn Sie eine spezielle Frage zu Ihrer Bewerbung nicht in den FAQs beantwortet finden, können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin, Frau Kemper, wenden.

Ansprechpartnerin:

Steffi Kemper
(Koordination des Bewerbungsverfahrens)

Telefon:

Tel.: (030) 577 000 963

E-Mail:

bewerbung@diebildungspartner.de

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Anliegen auch eine Telefonnummer angeben, rufen wir Sie gerne zurück.

Technische Fragen:

Haben Sie technische Fragen zum Formular oder zum Verkleinern Ihrer PDF-Dokumente, so können Sie uns hier gern eine E-Mail senden.

Die Zugangsvoraussetzungen

Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieher*in?
Machen Sie hier unseren Schnelltest!

Ich habe

Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife

und kann das mit einem beglaubigten Abschlusszeugnis nachweisen.

Ich habe

einen Mittleren Schulabschluss

und kann das mit einem beglaubigten MSA-Zeugnis nachweisen.

mit der Fachrichtung / dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialwesen

ohne Schwerpunkt oder mit einem anderen Schwerpunkt

Ich bin

berufstätig ohne abgeschlossene anerkannte Ausbildung.

Ich habe

eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung.

Ich habe

ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.

Ich bin

berufstätig ohne Ausbildung.

Ich habe

eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung
oder
ein abgeschlossenes Studium.

Ich habe

ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.

Ich habe

mindestens 19 Wochenstunden in einem sozialen, pflegerischen oder pädagogischen Beruf gearbeitet.

Ich habe

mindestens 19 Wochenstunden in einem sonstigen Beruf gearbeitet.

Ich habe

mehr als 3 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

2 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

mehr als 4 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

3 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

selbständig einen Haushalt mit mindestens 3 Personen geführt
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

selbständig einen Haushalt mit mindestens 2 Personen geführt, dem eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehörte
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder, Kopie des Personalausweises der pflegebedürftigen Person + Pflegestufe bzw. ein Schreiben der betroffenen Person

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet
und kann das mit einer Dienstbescheinigung nachweisen.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfüllt
und kann das mit einem Wehrbescheid nachweisen.

Ich habe

eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeld und kann einen Ausbildungsnachweis beifügen.

Ich habe

eine abgeschlossene sonstige Ausbildung,
mind. 2-jährig mit IHK/Kammer
oder 3-jährig ohne IHK/Kammer
und kann den Ausbildungsnachweis anfügen.

Ich habe

ein abgeschlossenes Studium.

Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Zugangsvoraussetzungen als Grafik

Zugangsvoraussetzungen als Checkliste

Zugangsvoraussetzungen § SozPädVO

Welche Voraussetzungen qualifizieren für die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin?

Sie müssen mindestens EINE der folgenden Kombinationen aus Schulabschluss und praktischen Erfahrungen erfüllen:

  • Können Sie die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik nachweisen, haben Sie automatisch die formalen Zugangskriterien zur Aufnahme der Ausbildung erfüllt.
  • Wenn Sie die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einer anderen Fachrichtung erlangt haben oder die Allgemeine Hochschulreife besitzen, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit/Praktikum von mindestens acht Wochen Dauer. Haben Sie bereits einen Studienabschluss oder eine Berufsausbildung erlangt oder eine Berufstätigkeit vorzuweisen (siehe auch unter Punkt 2), ist ein solches Praktikum nicht nötig.
  • Sofern Sie über einen Mittleren Schulabschluss verfügen, müssen Sie eine sogenannte berufliche Vorbildung nachweisen. Entsprechende Informationen dazu finden Sie unter Punkt 2.

→ Übersicht über die Zugangsvoraussetzungen als PDF

Was gilt als berufliche Vorbildung?

Als berufliche Vorbildung zählt der Nachweis einer relevanten Berufsausbildung oder von Berufserfahrungen:

  1. Berufsausbildung (BA):
  • Berufsabschluss einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Ausbildung
  • Berufsabschluss einer mindestens 2-jährigen sonstigen Ausbildung mit Kammer-/Innungsprüfung
  • Ein Studienabschluss gilt ebenso als Berufsausbildung.
  1. Berufstätigkeit (BT):
  • eine einschlägige Berufstätigkeit (mindestens für 3 Jahre und durchschnittlich 19 Wochenstunden Arbeitszeit)
  • eine andere Berufstätigkeit (für mindestens 4 Jahre und durchschnittlich 19 Wochenstunden Arbeitszeit)

Für weitere Informationen zum Begriff „einschlägig” lesen Sie bitte unsere FAQs.

Sollten Sie nicht über die geforderte Berufserfahrung (3 oder 4 Jahre) verfügen, dann besteht die Möglichkeit, andere relevante Praxiserfahrungen für max. 1 Jahr anzurechnen. Bitte lesen dazu Abschnitt 3.

Welche Tätigkeiten können auf die Berufstätigkeit angerechnet werden?

Auf die Berufstätigkeit kann max. ein Jahr angerechnet werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen
  • die selbstständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört
  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte

Was ist noch zu beachten?

Auf folgende Punkte möchten wir Sie noch hinweisen:

  • Im Rahmen der Ausbildung ist die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unabdingbar. Als Mindestlevel wird die Stufe B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt.
  • Sofern Sie in der Vergangenheit bereits eine andere Fachschule für Sozialpädagogik besucht haben, müssen Sie uns versichern, dass Sie dort weder die Probezeit, noch die Abschlussprüfung nicht bestandenen haben.
  • Wir bitten Sie spätestens bis zum Ausbildungsbeginn, uns die persönliche und gesundheitliche Eignung (psychische und physische Belastbarkeit, sowie das Freisein von der Verurteilung zu Straftaten oder wiederholten Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen) nachzuweisen.

Wie sind die oben genannten Eignungskriterien nachzuweisen?

Für alle Angaben zu Ihrem schulischen und beruflichen Werdegang gilt:

  • dass diese immer anhand von Unterlagen nachzuweisen sind.
  • dass die einzelnen Nachweise im Online-Bewerbungsformular hochzuladen sind.
  • dass spätestens bis zum Ausbildungsbeginn Schulabschluss- und Berufsausbildungszeugnisse in beglaubigter Form vorliegen müssen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Bewerbung?

Hier geht es zur Checkliste

Online-Bewerbung

Schön, dass Sie sich bei uns bewerben möchten!

Das Online-Bewerbungsformular ist nur während des jeweiligen Bewerbungszeitraums an dieser Stelle verfügbar.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Das Ausfüllen des Online-Formulars dauert im Schnitt 15 – 20 Minuten.
  • Das Bewerbungsformular kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen sind.
  • Es kann kein Zwischenstand des Formulars gespeichert werden! Beginnen Sie daher erst mit dem Ausfüllen, wenn Sie alle Dokumente im PDF-Format zum Upload bereit haben.
  • Wir empfehlen, die Online-Bewerbung nicht an einem Tablet oder Smartphone vorzunehmen, da es hier zu Problemen mit dem Datei-Upload kommen kann.
  • Bitte laden Sie an den entsprechenden Stellen alle erforderlichen Dokumente hoch.
  • Für den Upload sind nur PDFs zugelassen.
  • Die maximale Dateigröße pro Upload beträgt 2 MB.
    Hier ein paar Tipps zum Verkleinern:

    • Windows: Komprimieren Sie Ihre PDFs z.B. mit PDF24
    • Mac: Komprimieren Sie Ihre PDFs z.B. mit der Vorschau-App und exportieren das PDF mit ‘Quartz-Filter’ (am besten ‘Black & White’ oder einfach ‘Reduce File Size’).
    • Wichtig: Komprimieren und bearbeiten Sie Ihre Unterlagen niemals mit Online-Tools.
  • Bitte benennen Sie die Unterlagen eindeutig: Dafür stehen Ihnen je Dokument maximal 140 Zeichen zur Verfügung.
  • Hier geht es zur Checkliste für alle erforderlichen Unterlagen.

 

Haben Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten?
Anderenfalls überprüfen Sie bitte Ihren Spam-/Junk-Eingang.

Noch Fragen?