Fragen zur Bewerbung?

Hier sind die Antworten!

Häufig gestellte Fragen  / FAQs

Haben Sie Fragen zur Ausbildung oder zum Bewerbungsverfahren? Hier finden Sie die Antworten:

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

Kann ich mir die Kita aussuchen?

Die Zuordnung zu einer Einrichtung erfolgt durch den Kita-Träger.
Haben Sie bereits Kontakt zu einer Kita und möchten auch dort eingesetzt werden, können Sie diesen Wunsch im Onlineformular unter "Sonstiges" angeben.

Wie wird die Ausbildung finanziert?

Während der Ausbildung erhalten Sie vom jeweiligen Kita-Eigenbetrieb ein monatliches Entgelt. Sie werden nach geltendem Tarifrecht bezahlt, wobei Ihre vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit zwischen 19,7 und 24 Stunden liegt.

Kostet die Schule Geld?

Sie müssen kein Schulgeld bezahlen. Es entstehen Ihnen also keine weiteren Ausbildungskosten.

Kann ich einen Bildungsgutschein beim Arbeitsamt beantragen?

Nein, das ist nicht möglich, da die Ausbildung für Sie kostenfrei ist.

Wie gestalten sich die regulären Schulzeiten?

Regulär haben Sie an zwei Wochentagen von 08:30 bis 16:15 Uhr Unterricht in der Schule. Zusätzlich erfolgt der Unterricht in Blockwochen. In diesen zwei Blockwochen findet der Unterricht von Montag bis Freitag statt.

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Kann ich mich direkt in einer Kita bewerben?

Nein. Bewerbungen können ausschließlich über das Onlineformular der Website www.ausbildung-erzieher-in.berlin eingereicht werden.

Wer kann an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen?

Die berufsbegleitende Ausbildung zum*zur Erzieher*in kann prinzipiell von allen Interessierten absolviert werden.
Die Sozialpädagogikverordnung (SozPädVO) setzt jedoch voraus, dass Sie mindestens über einen Mittleren Schulabschluss und berufliche Vorerfahrung verfügen. Hier erfahren Sie mehr zu den Zugangsvoraussetzungen.

Welche Unterlagen muss ich unbedingt meiner Bewerbung beifügen?

Die von Ihnen einzureichenden Unterlagen sind abhängig von Ihrem Schul- und Berufsweg.

Wir benötigen von Ihnen:

  • einen vollständigen Lebenslauf
  • ein Anschreiben, inklusive Motivation
  • Schul- / Hochschulzeugnisse
  • Ausbildungszeugnisse (von Schule und Ausbildungsstätte)
  • Nachweise der Berufstätigkeit

Welche Unterlagen muss ich bis spätestens zum Ausbildungsbeginn vorlegen?

Bis zum Start Ihrer Ausbildung bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • ein (aktuelles) erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ein berufsbezogenes ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als zwei Monate)
  • amtliche Beglaubigungen der von Ihnen eingereichten Zeugnisse

Kann ich mich bei mehreren Kita-Eigenbetrieben bewerben?

Ja, das können Sie.

In unserem Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit, neben einem Erstwunsch auch einen Zweit- und Drittwunsch anzugeben.

Zweit- und Drittwünsche werden dann relevant, wenn wir Sie aufgrund der großen Nachfrage nicht für Ihren Erstwunsch berücksichtigen können und gleichzeitig in anderen Kita-Eigenbetrieben zu wenige Bewerbungen vorliegen.

Die Angabe von Zweit- und Drittwünschen hat keinen Einfluss auf Ihre Chancen, in Ihrem bevorzugten Kita-Eigenbetrieb berücksichtigt zu werden.

Was muss ich bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen beachten?

Wenn Sie sich mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss für einen Ausbildungsplatz bewerben möchten, müssen Sie diesen Abschluss durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie anerkennen lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Berliner Senatsverwaltung.

Achtung: Originale oder Übersetzungen Ihrer Schulabschlüsse sind nicht ausreichend.

Was muss ich bei im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen beachten?

Bitte prüfen Sie zuerst Ihre Abschlüsse über die Datenbank der Kultusministerkonferenz anabin. Sollte Ihr Abschluss bzw. Ihre Hochschule dort verzeichnet sein, senden Sie uns den Ausdruck mit Ihrem übersetzten Zeugnis zu. Wenn Ihr Abschluss bzw. Ihre Hochschule nicht in der anabin-Datenbank verzeichnet ist, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung und lassen sich Ihren Abschluss dort anerkennen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Anerkennung in Deutschland"

Achtung: Originale oder Übersetzungen Ihrer Studienabschlüsse/-zwischenzeugnisse sind nicht ausreichend.

In welchen Dateiformaten kann ich meine Unterlagen einreichen?

Aus Sicherheitsgründen können Sie ausschließlich pdf-Dateien mitschicken. Andere Dateiformate können wir leider nicht berücksichtigen.

Software zum Erstellen von pdf-Dateien finden Sie hier.

Ist eine maximale Dateigröße zu beachten?

Die maximale Größe einer einzelnen Datei darf 2 MB nicht überschreiten.

Werde ich über den Eingang meiner Bewerbung informiert?

Nach dem Versand Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese wird automatisch erzeugt und erreicht Sie innerhalb weniger Minuten. Damit wird bestätigt, dass Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsmanagementsystem eingegangen ist.

Wenn Sie keine Bestätigungs-Mail in Ihrem Posteingang finden können, überprüfen Sie bitte Ihren Spam- bzw. Junk-Eingang.

Wie werden meine persönlichen Daten gesichert?

Ihre Daten sind nur befugten Personen innerhalb der Pro Inklusio - Fachschule für Sozialpädagogik zugänglich und werden vertraulich behandelt. In unseren Datenschutzhinweisen finden Sie weitere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten.  

Wie lange speichert Pro Inklusio die Bewerbung und meine persönlichen Daten?

Mündet Ihre Bewerbung bzw. Hospitation nicht in einen Arbeitsvertrag, löschen wir Ihre Daten spätestens sechs Monate, nachdem Sie von uns eine Absage erhalten haben. 

Was ist mit dem Begriff „einschlägig“ gemeint?

Einschlägig, förderlich oder relevant sind Berufsausbildungen oder -tätigkeiten dann, wenn Erfahrungen in sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeldern gesammelt werden konnten.

Dazu gehört beispielsweise eine Ausbildung als Sozialassistent*in.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über alle Nachweise bzw. Qualifikationen verfüge?

Sie können sich auch dann bei uns bewerben, wenn Ihnen beispielsweise noch ein Praktikumsnachweis oder ein Anerkennungsschreiben des Senats fehlen.

In diesem Fall laden Sie bitte an der entsprechenden Stelle im Onlineformular ein (selbtserstelltes) Dokument hoch, aus dem hervorgeht, warum Sie das benötigte Schriftstück nicht mitschicken konnten.

Bitte beachten Sie: Alle fehlenden Unterlagen und Qualifikationen müssen vor Beginn der Bewerbungswoche vorliegen. Dies ist zwingend, um Sie im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens berücksichtigen zu können.

Was passiert, wenn ich nicht über die geforderte Berufserfahrung verfüge?

Sollten Sie nicht über die geforderte Berufserfahrung von mindestens drei bzw. vier Jahren verfügen, kann bis zu maximal ein Jahr auf die Berufserfahrung angerechnet werden.

Nach der SozPädVO kommen dafür folgende Voraussetzungen in Frage:

  • selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen
  • selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört
  • die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
  • die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte

In diesem Fall kreuzen Sie bitte in der Online-Bewerbungsmaske unter Punkt 6 "Berufstätigkeit" das entsprechende Feld an und gehen Sie anschließend zu Punkt 7 weiter.