Zugangsvoraussetzungen-Test

Ich habe

Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife

und kann das mit einem beglaubigten Abschlusszeugnis nachweisen.

Ich habe

einen Mittleren Schulabschluss

und kann das mit einem beglaubigten MSA-Zeugnis nachweisen.

mit der Fachrichtung / dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialwesen

ohne Schwerpunkt oder mit einem anderen Schwerpunkt

Ich bin

berufstätig ohne abgeschlossene anerkannte Ausbildung.

Ich habe

eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung.

Ich habe

ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.

Ich bin

berufstätig ohne Ausbildung.

Ich habe

eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung
oder
ein abgeschlossenes Studium.

Ich habe

ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.

Ich habe

mindestens 19 Wochenstunden in einem sozialen, pflegerischen oder pädagogischen Beruf gearbeitet.

Ich habe

mindestens 19 Wochenstunden in einem sonstigen Beruf gearbeitet.

Ich habe

mehr als 3 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

2 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

mehr als 4 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe

3 Jahre lang gearbeitet

und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

selbständig einen Haushalt mit mindestens 3 Personen geführt
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

selbständig einen Haushalt mit mindestens 2 Personen geführt, dem eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehörte
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder, Kopie des Personalausweises der pflegebedürftigen Person + Pflegestufe bzw. ein Schreiben der betroffenen Person

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet
und kann das mit einer Dienstbescheinigung nachweisen.

Ich habe mindestens 1 Jahr lang

eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfüllt
und kann das mit einem Wehrbescheid nachweisen.

Ich habe

eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeld und kann einen Ausbildungsnachweis beifügen.

Ich habe

eine abgeschlossene sonstige Ausbildung,
mind. 2-jährig mit IHK/Kammer
oder 3-jährig ohne IHK/Kammer
und kann den Ausbildungsnachweis anfügen.

Ich habe

ein abgeschlossenes Studium.

Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!