Ich habe
Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife
und kann das mit einem beglaubigten Abschlusszeugnis nachweisen.
Ich habe
einen Mittleren Schulabschluss
und kann das mit einem beglaubigten MSA-Zeugnis nachweisen.
mit der Fachrichtung / dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialwesen
ohne Schwerpunkt oder mit einem anderen Schwerpunkt
Ich bin
berufstätig ohne abgeschlossene anerkannte Ausbildung.
Ich habe
eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung.
Ich habe
ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.
Ich bin
berufstätig ohne Ausbildung.
Ich habe
eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung
oder
ein abgeschlossenes Studium.
Ich habe
ein FSJ oder ein Praktikum im sozialpflegerischen sozialpädagogischen Bereich von mindestens 8 Wochen Dauer geleistet und kann das mit einem Nachweis belegen.
Ich habe
mindestens 19 Wochenstunden in einem sozialen, pflegerischen oder pädagogischen Beruf gearbeitet.
Ich habe
mindestens 19 Wochenstunden in einem sonstigen Beruf gearbeitet.
Ich habe
mehr als 3 Jahre lang gearbeitet
und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.
Ich habe
2 Jahre lang gearbeitet
und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.
Ich habe
mehr als 4 Jahre lang gearbeitet
und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.
Ich habe
3 Jahre lang gearbeitet
und kann das mit Bescheinigungen meiner Arbeitgeber belegen.
Ich habe mindestens 1 Jahr lang
selbständig einen Haushalt mit mindestens 3 Personen geführt
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.
Ich habe mindestens 1 Jahr lang
selbständig einen Haushalt mit mindestens 2 Personen geführt, dem eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehörte
Als Nachweis gelten die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder, Kopie des Personalausweises der pflegebedürftigen Person + Pflegestufe bzw. ein Schreiben der betroffenen Person
Ich habe mindestens 1 Jahr lang
ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet
und kann das mit einer Dienstbescheinigung nachweisen.
Ich habe mindestens 1 Jahr lang
eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 2 des Grundgesetzes in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Tätigkeitsbereich erfüllt
und kann das mit einem Wehrbescheid nachweisen.
Ich habe
eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Arbeitsfeld und kann einen Ausbildungsnachweis beifügen.
Ich habe
eine abgeschlossene sonstige Ausbildung,
mind. 2-jährig mit IHK/Kammer
oder 3-jährig ohne IHK/Kammer
und kann den Ausbildungsnachweis anfügen.
Ich habe
ein abgeschlossenes Studium.
Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!